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Die Befreiung der Rundfunk- bzw. Fernsehgebühr ist die Grundlage für weitere Sozialtarife wie z.B. den Telefonanschluss mit Sozialtarif. Daher sollte man diese Befreiung auf jeden Fall beantragen, falls man zu der Gruppe der Berechtigten gehört.
Prinzipiell ist jeder, der in Deutschland ein Empangsgerät wie Radio, TV oder neuerdings auch PC besitzt zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet. Die Gebühren sind je nach Gerät an die GEZ (Gebühren-Einzugs-Zentrale) zu entrichten. Es gibt jedoch eine ganze Liste an Berechtigten, die diese Gebühren nicht zu zahlen haben. Im Folgenden stellen wir Dir alle Informationen dazu zusammen..
Voraussetzungen zum Entfall der Gebühren / Berechtigte
die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der GEZ-Gebühren entfällt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist. Natürlich können auch mehrere der Bedigungen erfüllt sein. - Hartz4-Empfänger, falls keine Zuschläge nach § 24 Sozialgesetzbuches II bezogen werden
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also Empfänger von Zuschüssen für Kleidung, Ernährung, Energie und Gesundheits/Körperpflege nach dem Asylb.-Leistungsgesetz.
- BAföG-Bezieher: auch Empfägner von Fördergeldern zur Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, sind von der GEZ-Gebühr befreit.
- Empfänger einer Grund-Sicherung, im Alter und bei einer Erwerbsminderung
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes
- Mensche, die blind sind oder aber denen dauerhaft eine Behinderung von mindestens 60% nur aufgrund ihrer Sehbehinderung bestätigt wird.
- Hörgeschädigkte Menschen haben ebenfalls die Voraussetzungen für den Entfall der Verpflichtung zu Zahlung der GEZ-Gebühr
- Auch behinderte Menschen mit einer (dauerhaften) Behinderung von mindestens 80%.
- Empfänger von Pflegezulagen bzw. Personen, denen ein Freibetrag aufgrund des Lastenausgleichsgesetzes zusteht
- Empfänger von Hilfen oder Förderungen für die Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopfer-Fürsorge
Ich bin berechtigt - wie beantrage ich die GEZ-Befreiung ? Es gibt einen Antrag für die Befreiung der GEZ-Gebühr. Diesen erhält man in kleineren Städten/Dörfern bei der Stadtverwaltung und in großen Städten auf dem Sozialamt. Dort kann man auch jeweils wieder abgeben bzw. nachfragen, wenn man Fragen zum Antrag hat. Wird der Antrag genehmigt, so erhält man den Bescheid über die "Rundfunkgebühren-Befreiung". Mit diesem kann man z.B. den Sozialtarif der Telekom beantragen. Ich bin nicht berechtigt - was tun ? zunächst einmal herzlichen Glückwunsch. Sie erfüllen keine der o.g. Voraussetzungen, darüber sollten Sie froh sein. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dennoch zu sparen. Beim Telefon z.B. gibt es inzwischen einen Anschluss, der nur 9.95 Euro im Monat kostet und bei dem sowohl ein Telefon, also auch eine Flatrate enthalten ist. Das ist durchaus mit dem Sozialtarif der Telekom vergleichbar. Hier bekommen Sie weitere Informationen dazu << |